Smartphones und Co – was ist in der Schule erlaubt, was nicht?
Handys oder mehr noch Smartphones gehören heute zur normalen Ausrüstung von Jugendlichen. Handys haben sich jedoch von den reinen Telefonen hin zu leistungsstarken Multimediageräten entwickelt, die Ton- und Bildaufzeichnungen ermöglichen und in der Regel stets online mit dem Internet verbunden sind.
Nicht selten werden diese Möglichkeiten auch in der Schule leider missbräuchlich genutzt, um z.B.
- einfach nur zu spielen, mal eben Facebook & Co zu checken oder per Whatsapp zu kommunizieren
- Mitschüler*innen oder Lehrer*innen im und außerhalb des Unterrichts bloßzustellen und das später sogar online zu veröffentlichen
- nicht jugendfreie Videos auszutauschen
- sich bei Leistungsüberprüfungen Vorteile zu verschaffen…
Daher gilt bei uns: Handys und Smartphones bleiben während der Schulzeit am besten ausgeschaltet und werden auf jeden Fall nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft genutzt.
Werden Handys/Smartphones während des Unterrichts in der Hand gehalten, gilt das bereits als Nutzung und somit als Verstoß.
Während einer Leistungsüberprüfung gilt ein eingeschaltetes Gerät als genutzt und damit als Täuschungsversuch. Gleiches gilt übrigens auch für Zusatzgeräte wie z.B. Smartwatches.
Wird gegen diesen Bestandteil der Hausordnung verstoßen, kann das Gerät von der Lehrkraft eingezogen werden und erst nach Kenntnisnahme durch die Eltern oder von diesen selbst abgeholt werden. Außerdem ist mit schulischen Ordnungsmaßnahmen, bei schwerwiegenden Verstößen sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Der folgende Link führt zu einer Informationsseite der Polizei zum Thema Schülerhandys , herausgegeben im Rahmen der Kriminalprävention. Dort werden auch weitere Themen (z.B. Gefahren im Internet, sexuelle Gewalt gegenüber Kindern, Misshandlung u.v.m.) angesprochen und die Rechtslage erläutert.