Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anlässlich der aktuellen Pandemieentwicklung in Nordrhein-Westfalen wird nach den Herbstferien erneut die Maskenpflicht (CoronaBetrVO) eingeführt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.2020. Das bedeutet für den Schulbetrieb:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler*innen ab der 5. Klasse auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung Schüler*innen nur nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests aus medizinischen Gründen befreien. In diesem Fall ist auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu achten.
Unabhängig davon gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten laut RKI (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), dass sie sich in eine 14tägige Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt über die Rückkehr informieren. Die Quarantänepflicht entfällt bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Weitere Details können der Coronaeinreiseverordnung CoronaEinrVO entnommen werden. (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf).