Schulbetrieb ab Montag, den 20.09.2021

Auf Grund der Neuregelung der Quarantäne in Schulen und der erweiterten Testungen werden die Selbsttests der Schüler*innen unter Aufsicht dreimal in der Woche durchgeführt.

Die Testungen werden grundsätzlich montags, mittwochs und freitags durchgeführt. Alternativ kann ein negativer Nachweis einer offiziellen Teststelle, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden.

Sollte kein Nachweis vorliegen und eine Teilnahme am verpflichtenden Selbsttest verweigert werden, darf das Schulkind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Schulgelände muss umgehend verlassen werden.

Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht weiterhin die Maskenpflicht.

Unabhängig davon darf selbstverständlich eine Maske im Freien freiwillig getragen werden.

Geltende Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen etc.) sowie die Pflicht zur Testung dreimal in der Woche sind Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes.