Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
wie schon viele aus den Medien gehört haben, wird der Schulbetrieb kurz vor den Weihnachtsferien pandemiebedingt der Situation angepasst.
Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020, statt.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zeigen der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen möchten. Dafür reicht eine formlose E-Mail mit dem Namen des Kindes an die entsprechende Klassenleitung der betroffenen Klasse 5-7 (E-Mail-Adressen der Lehrkräfte können unter der Rubrik Kollegium eingesehen werden). Sie geben dabei an, ab wann ihr Schulkind ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist Montag, der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich.
In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schüler*innen mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Der Distanzunterricht erfolgt über die Lernplattform LOGINEO NRW LMS (Hier noch einmal der Link: https://158847.logineonrw-lms.de). Die Schüler*innen haben diesbezüglich heute ihre Zugangsdaten erhalten. Weitere Hinweise finden Sie / findet ihr, liebe Schüler*innen, auf unserer Homepage unter der Rubrik Homeschooling.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.
Für den Donnerstag und Freitag ((7. und 8. Januar 2021)) können Sie, wenn Sie keine Möglichkeit finden, Ihr Kind zu betreuen, schriftlich eine Notbetreuung (Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts) beantragen.
Sollten Sie bis spätestens Freitag, den 18.12.20, Ihr Kind nicht angemeldet haben, besteht kein Anspruch auf die Notbetreuung.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund!