Aktuelles zum Sportunterricht

Liebe Schulgemeinschaft der Realschule am Schloss Borbeck,

seit Beginn des Schuljahres ist unsere Sporthalle für den Unterricht nicht nutzbar.

In den Sommerferien erhielten wir eine Mail der Stadt, dass aufgrund erheblicher Brandschutzmängel und Defekten in der Lüftungsanlage die Halle bis auf Widerruf gesperrt werden muss.

Die Sanierungsarbeiten vor Ort  haben bisher noch nicht begonnen.

Inzwischen hat unsere Schule Hallenzeiten für die Sporthalle an der Friedrich-Lange-Straße erhalten. Der Transfer mit dem Bus wird von der Stadt Essen organisiert. Der Unterricht und der Transfer dorthin funktionieren gut.

Da die zeitlichen (Zeitverlust durch Hin- und Rückfahrt)  und örtlichen Rahmenbedingungen sich geändert haben, muss der schulinterne Lehrplan für das Fach Sport reduziert werden.

Leider ruht der Schwimmunterricht gänzlich. Die Fachschaft Sport hat sich dazu entschieden, da nach den aktuellen Vorgaben des Hallenbads kein sinnvoller und sicherer Schwimmunterricht stattfinden kann.

Dies soll zunächst bis zum Ende des 1. Halbjahres so sein.

Herzliche Grüße

Avedis Pektopalyan
Schulleiter

Corona-Update

Liebe Eltern und Schüler*innen,

zwei Schulkinder, jeweils aus der Klasse 8b und 8c, sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Weitere Maßnahmen diesbezüglich sind in Absprache mit dem Gesundheitsamt nicht erforderlich.

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, wie wichtig die Bedeutung der Einhaltung der Hygieneregeln bzw. festen Sitzplatzregeln zwecks Rückverfolgbarkeit ist. Ergänzend weisen wir noch einmal auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht hin, was eine Quarantäne von weiteren Schüler*innen und Lehrer*innen verhindern kann.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir alle, insbesondere Eltern, auf Krankheitssymptome der Kinder besonders achten.

Wir hoffen natürlich, dass die betroffenen Schulkinder schnell und vor allem gesund in die Schule zurückkehren können.

Aktuelles

Liebe Eltern und Schüler*innen,

ein Schulkind aus der Klasse 10a ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Weitere Maßnahmen diesbezüglich sind in Absprache mit dem Gesundheitsamt nicht erforderlich.

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, wie wichtig die Bedeutung der Einhaltung der Hygieneregeln bzw. festen Sitzplatzregeln zwecks Rückverfolgbarkeit ist. Ergänzend weisen wir noch einmal auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht hin, was eine Quarantäne von weiteren Schüler*innen und Lehrer*innen verhindern kann.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir alle, insbesondere Eltern, auf Krankheitssymptome der Kinder besonders achten.

Wir hoffen natürlich, dass das betroffene Schulkind schnell und vor allem gesund in die Schule zurückkehren kann.

Wichtig! Terminänderung!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

der Elternsprechtag wird aus schulorganisatorischen Gründen für die Jahrgänge 5-7 auf Mittwoch, den 11.11.2020, verschoben. Die Klassenlehrer*innen der Jahrgänge 8-10 sind wie im letzten Schuljahr bis 12.30 Uhr für Sie erreichbar.

Der Beratungstag für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 8-10 wird wie geplant am Dienstag, den 03.11.2020, stattfinden.

Schulbetrieb nach den Herbstferien

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anlässlich der aktuellen Pandemieentwicklung in Nordrhein-Westfalen wird nach den Herbstferien erneut die Maskenpflicht (CoronaBetrVO) eingeführt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.2020. Das bedeutet für den Schulbetrieb:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler*innen ab der 5. Klasse auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung Schüler*innen nur nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests aus medizinischen Gründen befreien. In diesem Fall ist auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu achten.

Unabhängig davon gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten laut RKI (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), dass sie sich in eine 14tägige Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt über die Rückkehr informieren. Die Quarantänepflicht entfällt bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Weitere Details können der Coronaeinreiseverordnung CoronaEinrVO entnommen werden. (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf).

Etappe 1

Liebe Schulgemeinschaft der RSB,

die erste Etappe ist geschafft, in der wir viele neue Situationen erlebt haben.

Auch unsere Schule ist von Corona nicht verschont geblieben, sowohl in der Schülerschaft als auch im familiären Umfeld der Schüler*innen.

Das zeigt, dass wir diese Krankheit sehr ernst nehmen müssen. Die steigenden Zahlen zeigen uns, dass wir die Maßnahmen/Regeln der Landes-/Bezirksregierung weiter umsetzen müssen.

Leider ist immer wieder das Missachten dieser Regeln in der Öffentlichkeit zu sehen – auch in unserer Schülerschaft (auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg).

Liebe Erziehungsberechtigte, bitte erinnern Sie Ihre Kinder immer wieder daran, wie wichtig diese Regeln sind!!!

An dieser Stelle nochmal der Hinweis auf den Wunsch der Schulkonferenz:

Dieses Gremium (Zusammengesetzt aus Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen) hat noch einmal ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass auch im Unterricht ein Mund- und Nasenschutz getragen werden soll. 

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für die Ferienzeit:

Beachten Sie bitte vor dem Antritt einer Reise in den Herbstferien, dass Personen, die aus einem Risikogebiet (Liste siehe: www.rki.de/covid-19-risikogebiete) nach NRW zurückkehren, in eine 14tägige Quarantäne müssen. Außerdem ist über die Rückkehr aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt zu informieren. Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Für weitere Details bitte ich um Beachtung des § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO. (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf).

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien und bleiben Sie / bleibt alle gesund!!!

Avedis Pektopalyan                           Hasan Parlak Schulleiter                                           Konrektor

Stand am 14.09.2020

Liebe Eltern und Schüler*innen,

ein Schulkind aus der Klasse 8a ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Weitere Schüler*innen aus der Klasse wurden in Absprache mit dem Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt.

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, wie wichtig die Bedeutung der Einhaltung der Hygiene-/ festen Sitzplatzregeln zwecks Rückverfolgbarkeit ist. Ergänzend weisen wir auf das freiwillige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht hin, was eine Quarantäne von weiteren Schüler*innen und Lehrer*innen verhindern kann.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir alle, insbesondere Eltern, auf Krankheitssymptome der Kinder besonders achten.

Wie hoffen natürlich, dass die betroffenen Schüler*innen schnell und vor allem gesund in die Schule zurückkehren können.

Änderungen ab dem 01.09.2020


Liebe Eltern und SchülerInnen der Realschule am Schloss Borbeck,

am Donnerstag hat die Landesregierung beschlossen, dass die Masken ab dem 01.09. im Unterricht fallen dürfen. Die anfängliche Erleichterung über diesen Beschluss wich schnell der Unsicherheit wie wir als Schule nun weiterhin unsere SchülerInnen / Ihre Kinder schützen können. Bei einer durchschnittlichen Klassengröße von 30 SchülerInnen, kann einfach kein Mindestabstand eingehalten werden – Plexiglas zwischen den SchülerInnen hat keine Auswirkung auf die durch die Luft fliegenden Aerosole, und auch das Lüften wird im nahenden Winter zu einer Herausforderung werden. Zudem haben wir keinen Klassenlehrerunterricht wie in der Grundschule, sondern die LehrerInnen gehen von Klasse zu Klasse und verbreiten so im schlimmsten Fall das Virus. In den Gängen und auf dem Schulhof halten sich die SchülerInnen schon mit Maske nicht an die Abstandsgebote und nutzen jede unbeobachtete Gelegenheit, die Maske zu lüften oder stehen in Gruppen eng beieinander. Auch so hat es das Virus leicht, sich zu verbreiten. Wir können einfach aufgrund des Personals und der Menge der SchülerInnen nicht überall sein und die komplette Schulzeit aufpassen. Die Maske war und ist der einzig wirksame Schutz, den unsere SchülerInnen / Ihre Kinder und natürlich auch wir, gegen die teils unbemerkte und damit auch ungewollte Ausbreitung des Virus haben.

Um für alle  SchulteilnehmerInnen eine angstfreie Umgebung schaffen zu können, halten wir es als Schule für unverzichtbar, dass die Maske auch weiterhin getragen werden sollte.

Durch den Beschluss der Landesregierung ist es uns unmöglich, euch / Ihre Kinder dazu zu verpflichten, im Unterricht eine Maske zu tragen. Wir möchten jedoch an die Vernunft aller und das soziale Miteinander appellieren, weiterhin die Maske so oft es geht aufzusetzen.

Schule kann nur funktionieren, wenn wir ein respektvolles Miteinander pflegen und eine angstfreie Umgebung schaffen. Durch das Tragen der Maske achte ich in besonderem Maße auf meine Mitmenschen, indem ich sie dazu nutze, um die Menschen um mich herum, nicht anzustecken. So schaffe ich eine Umgebung, in der niemand Angst vor dem Virus haben muss, da wir so aktiv miteinander gegen die Ausbreitung in unserer Schule und damit auch in unseren Familien kämpfen können.

Allgemein gelten die Abstandsregelung sowie die Maskenpflicht weiterhin auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude.

Bitte denken Sie auch daran, dass die Schule bei Erkältungsanzeichen nicht besucht wird.

Die neuen Lockerungen für den Schulalltag sollen für uns nicht, wie oben beschrieben, zum Nachteil werden, sondern wir wollen sie gewinnbringend einsetzen. So haben wir uns folgende neue Regelungen überlegt:

  1. Im Gebäude herrscht Rechtsverkehr, vor den Klassenzimmern gibt es Standspuren, auf denen die SchülerInnen warten. Bitte Markierungen beachten.
  2. Beim Eintritt ins Gebäude (sobald Spender da sind) bzw. in die Klasse, werden die Hände durch die Lehrkraft desinfiziert bzw. selbstständig gewaschen.
  3. Sobald die SchülerInnen auf ihren Plätzen sitzen, dürfen die Masken (soweit gewünscht), während des laufenden Unterrichts abgesetzt werden.
  4. Beim Bewegen durch den Klassenraum muss eine Maske aufgezogen werden.
  5. Die Frühstückspause findet am Ende der zweiten Stunde (ca. 09.20 – 09.30 Uhr) im Klassenraum statt. Sollte Unterricht in den Fachräumen stattfinden, gehen die SchülerInnen zum Frühstücken raus.
  6. Auf Anfrage darf während des Unterrichts auf dem Flur getrunken werden.
  7. In den 5 Minuten-Pausen müssen die SchülerInnen auf ihren Plätzen bleiben. Der Toilettengang ist erlaubt (Maske anziehen).
  8. Alle SchülerInnen müssen alle ihre Bücher mit nach Hause nehmen, damit diese im Falle eines Lockdowns verfügbar sind.

Wir wünschen allen, dass Sie gesund bleiben und wir gemeinsam diesen neuen Schulalltag meistern.


Mit freundlichen Grüßen

Avedis Pektopalyan                      Hasan Parlak

     Schulleiter                                  Konrektor

Schulstart

Schulstart 2020

Liebe Schulgemeinschaft,

diese Woche startet das neue Schuljahr – wir hoffen ihr und eure Familien konnten in den Ferien ein wenig abschalten und euch erholen!

Am Mittwoch geht es wieder los für uns – und es soll wieder „normal“ sein!

Aber machen wir uns nichts vor – es wird nicht normal sein!

Für uns alle wird es eine neue, ungewohnte Erfahrung sein. Dafür sorgen die gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes während der ganzen Zeit – in den Unterrichtsstunden, in den Pausen, auf den Fluren usw.

Mund- und Nasenschutz müsst ihr mitbringen. Solltet ihr keinen dabei haben, dürft ihr das Schulgelände nicht betreten.

Solltet ihr einen mit euch führen und euch  weigern (auch nach Aufforderung) diesen zu tragen, müssen wir euch vom Schulgelände schicken.

Es geht immer noch um die Gesundheit aller Beteiligten unserer Schulgemeinschaft und ihrer Angehörigen!

Das wird nur funktionieren, wenn wir uns alle daran halten und miteinander arbeiten.

Am Mittwoch beginnt der Unterricht mit der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer um 7.55 Uhr. An diesem Tag habt ihr nur bei der Klassenleitung Unterricht (neuer Stundenplan, Bücherausgabe, Besprechung von Regeln…). 

Ab Donnerstag gilt dann der neue Stundenplan. Wir werden bis zum 31.08.20 Kurzstunden haben. Damit wollen wir den aktuellen Temperaturen entgegenwirken und das ungewohnte lange Tragen des Mund- und Nasenschutzes erleichtern.

Das Bistro bleibt weiterhin geschlossen. Ihr sollt am besten auch schon ein erstes Frühstück gehabt haben und müsst eure Pausenbrote selber mitbringen.

Die Pausen werden gestaffelt durchgeführt. Die Jahrgangsstufen 5 und 6 haben in der 2. Stunde Pause, die Jahrgangsstufen 7 und 8 in der 3. und die Jahrgangsstufen 9 und 10 in der 4. Stunde. So können wir den Abstand auch auf dem Schulhof einhalten.

Einzelne Regeln sollen den sicheren Ablauf unterstützen.

  • Weiterhin müsst ihr euch beim Betreten des Klassenraums zuerst die Hände waschen.
  • Neben der Maskenpflicht gilt im Gebäude Rechtsverkehr.
  • Es gibt für jeden Raum einen festen Sitzplan. Dieser muss eingehalten werden.

Im Laufe der Zeit und nach den ersten Erfahrungen mit diesen Regeln kann es gut sein, dass wir die eine oder andere Maßnahme dazu nehmen müssen.

Trotz allem freuen wir uns auf den Schulstart und auf ein wenig Normalität.

Herzliche Grüße

  Avedis Pektopalyan Hasan Parlak
Schulleiter Konrektor