Unabhängig davon, dass alle Bürger*innen sich ein Mal pro Woche bei entsprechenden Institutionen (Testzentren, niedergelassene Ärzt*innen, Apotheken) freiwillig und kostenlos auf Covid-19 testen lassen können, besteht laut Schulministerium die Möglichkeit für Schüler*innen, sich zunächst bis zu den Osterferien freiwillig und selbstständig in der Schule zu testen.
Genauere Informationen können hier gefunden werden:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Eine entsprechende Videoanleitung finden Sie auf der Seite des Herstellers unter:
Es handelt sich hierbei um Schnelltests (keine PCR-Tests), die freiwillig sind und nicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Der Test ist grundsätzlich durch die Schüler*innen mit einem Nasenabstrich und einem Testkit durchzuführen. An dieser Stelle sei betont, dass die Lehrer*innen hierzu nicht geschult wurden und auch nicht für das Testergebnis oder ein mögliches falsches Testen bzw. falsches Testergebnis verantwortlich sind.
Bei einem möglichen positiven Testergebnis muss das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüft werden. Dazu müssen Sie Kontakt mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Positiv getestete Schüler*innen dürfen erst mit einem negativen PCR-Test wieder die Schule besuchen.
Falls Sie nicht möchten, dass Ihr Kind in der Schule an der Testung teilnimmt, muss eine verpflichtende Widersprucherklärung in der Schule (bei der Klassenleitung) abgegeben werden.
Das Formular kann hier heruntergeladen werden:
Sollte ein Widerspruchsformular nicht vorliegen, wird selbstverständlich kein Schulkind zu einem Test gedrängt. Diese Schulkinder, die an der Testung nicht teilnehmen, dürfen weiterhin die Schule besuchen. Es entsteht für sie kein Nachteil.
Bleiben Sie gesund!