Liebe Schulgemeinschaft am Schloss Borbeck,
wir hoffen, dass ihr/Sie gesund seid/sind und gut ins neue Jahr gekommen seid/sind.
Das neue Jahr hat leider so begonnen, wie das letzte aufgehört hat. Wir sind aber sehr froh darüber, dass wir über LOGINEO NRW LMS die Schüler*innen gut mit Aufgaben und ein wenig Alltag versorgen können.
Die ist kein Vergleich zum ersten Lockdown im Frühjahr. Ein entscheidender Punkt ist jedoch diesmal anders. Es werden/müssen alle Leistungen berücksichtigt werden – positive wie auch negative oder nicht erbrachte Leistungen. Leider kursieren anders lautende Gerüchte.
Hier ein Ausschnitt aus der aktuellen Verordnung für Distanzunterricht:
„Teilnahme am Distanzunterricht, Leistungsbewertung
(1) Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht.
(2) Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können ebenfalls auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
(3) Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich.“
Das Kollegium versucht möglichst viele Fragen immer zeitnah zu beantworten. Das heißt aber nicht, dass Fragen, die z.B. um 22 Uhr eingehen noch am gleichen Tag beantwortet werden. Bitte haben habt/haben Sie Verständnis dafür.
Wir hoffen, dass der Schulalltag (auch wenn in Etappen) in unser Leben wieder einziehen wird!!! Es ist sehr ruhig hier – zu ruhig!!!
Bleibt/bleiben Sie gesund!!!
Die Schulleitung