Auf Grund der nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in NRW wird die Coronabetreuungsverordnung angepasst, so dass ab Montag, den 21.06.21, folgende Regelungen gelten:
Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich unserer Schule, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
Unabhängig davon darf eine Maske im Freien freiwillig getragen werden.
Geltende Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen etc.) sowie die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleiben weiterhin bestehen.