Aktuelles

Liebe Eltern und Schüler*innen,

ein Schulkind aus der Klasse 10a ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Weitere Maßnahmen diesbezüglich sind in Absprache mit dem Gesundheitsamt nicht erforderlich.

In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, wie wichtig die Bedeutung der Einhaltung der Hygieneregeln bzw. festen Sitzplatzregeln zwecks Rückverfolgbarkeit ist. Ergänzend weisen wir noch einmal auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht hin, was eine Quarantäne von weiteren Schüler*innen und Lehrer*innen verhindern kann.

Unabhängig davon ist es wichtig, dass wir alle, insbesondere Eltern, auf Krankheitssymptome der Kinder besonders achten.

Wir hoffen natürlich, dass das betroffene Schulkind schnell und vor allem gesund in die Schule zurückkehren kann.

Wichtig! Terminänderung!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

der Elternsprechtag wird aus schulorganisatorischen Gründen für die Jahrgänge 5-7 auf Mittwoch, den 11.11.2020, verschoben. Die Klassenlehrer*innen der Jahrgänge 8-10 sind wie im letzten Schuljahr bis 12.30 Uhr für Sie erreichbar.

Der Beratungstag für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 8-10 wird wie geplant am Dienstag, den 03.11.2020, stattfinden.

Schulbetrieb nach den Herbstferien

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anlässlich der aktuellen Pandemieentwicklung in Nordrhein-Westfalen wird nach den Herbstferien erneut die Maskenpflicht (CoronaBetrVO) eingeführt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22.12.2020. Das bedeutet für den Schulbetrieb:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schüler*innen ab der 5. Klasse auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung Schüler*innen nur nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests aus medizinischen Gründen befreien. In diesem Fall ist auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu achten.

Unabhängig davon gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten laut RKI (www.rki.de/covid-19-risikogebiete), dass sie sich in eine 14tägige Quarantäne begeben sowie das Gesundheitsamt über die Rückkehr informieren. Die Quarantänepflicht entfällt bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Weitere Details können der Coronaeinreiseverordnung CoronaEinrVO entnommen werden. (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf).

Etappe 1

Liebe Schulgemeinschaft der RSB,

die erste Etappe ist geschafft, in der wir viele neue Situationen erlebt haben.

Auch unsere Schule ist von Corona nicht verschont geblieben, sowohl in der Schülerschaft als auch im familiären Umfeld der Schüler*innen.

Das zeigt, dass wir diese Krankheit sehr ernst nehmen müssen. Die steigenden Zahlen zeigen uns, dass wir die Maßnahmen/Regeln der Landes-/Bezirksregierung weiter umsetzen müssen.

Leider ist immer wieder das Missachten dieser Regeln in der Öffentlichkeit zu sehen – auch in unserer Schülerschaft (auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg).

Liebe Erziehungsberechtigte, bitte erinnern Sie Ihre Kinder immer wieder daran, wie wichtig diese Regeln sind!!!

An dieser Stelle nochmal der Hinweis auf den Wunsch der Schulkonferenz:

Dieses Gremium (Zusammengesetzt aus Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen) hat noch einmal ausdrücklich den Wunsch geäußert, dass auch im Unterricht ein Mund- und Nasenschutz getragen werden soll. 

An dieser Stelle noch ein wichtiger Hinweis für die Ferienzeit:

Beachten Sie bitte vor dem Antritt einer Reise in den Herbstferien, dass Personen, die aus einem Risikogebiet (Liste siehe: www.rki.de/covid-19-risikogebiete) nach NRW zurückkehren, in eine 14tägige Quarantäne müssen. Außerdem ist über die Rückkehr aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt zu informieren. Die Quarantänepflicht entfällt lediglich bei Nachweis eines negativen Coronatests in Form eines ärztlichen Zeugnisses in deutscher oder englischer Sprache, das bei der Einreise vorliegt und nicht älter als 48 Stunden ist. Bei Durchführung eines Coronatests in Deutschland besteht die Quarantänepflicht bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Für weitere Details bitte ich um Beachtung des § 3 Abs. 3 CoronaEinrVO. (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-01_coronaeinrvo_ab_03.10.2020_lesefassung.pdf).

Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien erholsame Ferien und bleiben Sie / bleibt alle gesund!!!

Avedis Pektopalyan                           Hasan Parlak Schulleiter                                           Konrektor